Ein Privatgutachten schafft belastbare Entscheidungsgrundlagen – unabhängig, nachvollziehbar und gerichtsfest formuliert. Geeignet bei:
Ergebnis: eine klare Schadenanalyse, nachvollziehbare Ursachenbewertung und umsetzbare Maßnahmenempfehlungen – verständlich aufbereitet für alle Beteiligten.
- Schäden an Natur- und Kunststeinfassaden (Risse, Abplatzungen, Verfärbungen)
- Hohllagen, Risse oder Verformungen bei Boden- und Treppenbelägen
- Undichtigkeiten, Fugenprobleme und Ablösungen in Schwimmbädern
- Abrechnungs- und Qualitätsstreitigkeiten (Soll-Ist-Vergleich)
- Beweissicherung vor Sanierungen oder bei drohendem Streit
Ergebnis: eine klare Schadenanalyse, nachvollziehbare Ursachenbewertung und umsetzbare Maßnahmenempfehlungen – verständlich aufbereitet für alle Beteiligten.
Leistungsumfang
Die wichtigsten Bausteine eines Privatgutachtens – präzise, strukturiert und mit moderner Technik untermauert.
Ablauf
So kommen Sie zügig zu belastbaren Ergebnissen:
- Anfrage: Kurzschilderung des Falls, Fotos/Pläne wenn vorhanden.
- Sichtung: Vorabprüfung der Unterlagen, grobe Aufwandsabschätzung.
- Terminabstimmung: Ortstermin und Beteiligte koordinieren.
- Ortstermin & Prüfungen: Sichtprüfung, Messungen (ggf. RTC360), einfache zerstörungsfreie Tests.
- Gutachtenerstellung: Auswertung, Ursachenbewertung, Berichtsentwurf mit Maßnahmen.
- Nachgespräch: Durchsprache, ggf. Anpassungen für eindeutige Umsetzung.
Kosten & Transparenz
Planbar und fair – Sie erhalten vor Beauftragung ein schriftliches Angebot.
- Honorarmodelle: Pauschale für klar umrissene Fragestellungen oder Abrechnung nach Zeit (Stundensatz) bei komplexen Fällen.
- Aufwandsfaktoren: Objektgröße, Zugänglichkeit, Anzahl der Beteiligten, erforderliche Mess-/Prüfleistungen.
- Reisekosten: Nach Entfernung und Zeit; Terminbündelung nach Möglichkeit.
- Leistungsbild: Genau definierter Umfang (Ortstermin, Messungen, Bericht) ist Bestandteil des Angebots.
Beispiele aus der Praxis
Ausgewählte, anonymisierte Kurzfälle – typische Befunde und Ergebnisse.
FAQ
Kurz beantwortet – die häufigsten Fragen zu Privatgutachten:
- Wie schnell ist ein Termin möglich? In der Regel innerhalb von 1–2 Wochen, bei Eilfällen schneller.
- Ist das Gutachten vor Gericht nutzbar? Ja, Privatgutachten können im Verfahren berücksichtigt werden und erleichtern die Klärung.
- Welche Unterlagen helfen? Pläne, Leistungsverzeichnis, Abrechnungen, Fotos, Mängelrügen – soweit vorhanden.
- Wir arbeiten noch – geht auch begleitend? Ja, baubegleitende Qualitätssicherung ist möglich.
Kontakt
Direktkontakt zu Ferdinand Kögel öbuv Natursteingutachter
Telefon: 09324 99936 · Mobil: 0179 1049917 · E-Mail: info@steingutachter.eu
Gerne prüfe ich Ihren Fall vorab unverbindlich.
Telefon: 09324 99936 · Mobil: 0179 1049917 · E-Mail: info@steingutachter.eu
Gerne prüfe ich Ihren Fall vorab unverbindlich.
So erreichen Sie mich
Büro: Haschenweg 3, 97337 Dettelbach
Telefonische Erreichbarkeit in der Regel werktags 9–17 Uhr.
Bitte senden Sie für eine Ersteinschätzung nach Möglichkeit 2–5 Fotos und eine Kurzbeschreibung.
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