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Rutschsicherheit für Bodenbeläge in Pflegeheim- Küchen und Spülräumen

 
Rutschsicherheit in Pflegeheim-Küchen und Spülräumen ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes, um Unfälle wie Stürze und Verletzungen zu vermeiden. Hier sind einige Maßnahmen, die ergriffen werden können:
 
     
  1. Rutschfeste      Bodenbeläge:      Verwenden Sie rutschhemmende Bodenbeläge, die auch bei Nässe ausreichend      Halt bieten.
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  3. Regelmäßige      Reinigung:      Halten Sie die Böden sauber und trocken, um das Risiko von Rutschunfällen      zu minimieren.
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  5. Schutzmaßnahmen: Verwenden Sie geeignete      Schutzmaßnahmen wie rutschfeste Matten oder Teppiche, die fest angebracht      sind.
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  7. Arbeitsschuhe: Stellen Sie sicher, dass alle      Mitarbeiter rutschfeste Schuhe tragen.
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  9. Hygiene und      Sicherheit:      Achten Sie darauf, dass Arbeitsabläufe so organisiert sind, dass Hygiene      und Sicherheit Hand in Hand gehen.
 
Diese Maßnahmen helfen dabei, die Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten und das Risiko von Unfällen zu reduzieren.
 
Zu beachten sind die Vorschriften der
 
-          Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, und der
 
-          gesetzlichen Unfallversicherung.

BGR 181: Regelung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften.
 
 
Anforderungen:       - sie dürfen keine Stolperstellen haben,
- sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt sein,
- sie müssen sich leicht reinigen lassen.
   
 

R12 ist die geforderte rutschhemmende Eigenschaft für Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen in
- Küchen für Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Kliniken und für
- Spülräume.
R10 ist die geforderte rutschhemmende Eigenschaft für Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen in
- Auftau- und Anwärmküchen,
- Kaffee und Teeküchen

R9 ist die geforderte rutschhemmende Eigenschaft für Bodenbeläge in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen in
- Speiseräumen, Gasträumen, Kantinen,
- einschließlich Bedienungs- und Serviergängen.






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